Allgemeines
Sämtliche Lieferungen der NATEXGROUP erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, insbesondere, soweit die diese Bedingungen abändern, haben für NATEXGROUP nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Angebot, Preise und Produktänderungen
Für den Umfang der Lieferungen von NATEXGROUP ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Sämtliche Angebote erfolgen freibleibend. Konstruktions- und Form-änderungen sowie Abweichungen im Farbton bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer zumutbar sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und gelten ab Werk einschließlich Verpackung.
Lieferung
Soweit nicht ausdrücklich ein als verbindlich bezeichneter Liefertermin vereinbart ist, sind die Lieferfristen unverbindlich. Die Lieferfristen beginnen erst, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung der Lieferung durch den Käufer klargestellt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Lager von NATEXGROUP verlassen hat bzw. die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt worden ist. Ereignisse höherer Gewalt und andere von NATEXGROUP nicht zu vertretende Lieferhindernisse berechtigen die NATEXGROUP, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Ist ein unverbindlicher Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, NATEXGROUP schriftlich aufzufordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Wird der Kaufgegenstand von NATEXGROUP auch nicht bis zum Ablauf der Nachfrist geliefert, so kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Soweit sich NATEXGROUP in Verzug befindet, kann der Käufer Verzugschäden in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungsbetrages der vom Verzug betroffenen Vertragsprodukte, verlangen. Darüber hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit.
Versand und Verpackung
Der Versand geschieht stet's auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Verpackung wird von NATEXGROUP fachgemäß vorgenommen. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen nur auf Anordnung und Kosten des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von NATEXGROUP verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von NATEXGROUP unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Gewährleistung
NATEXGROUP übernimmt gegenüber dem Käufer für die Vertragsprodukte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Gefahrenübergang die Gewährleistung dafür, das die Vertragsprodukte keine Mängel im Sinne der kaufrechtlichen Gewährleistungsvorschriften des BGB aufweisen. NATEXGROUP wird unentgeltlich für Vertragsprodukte Ersatz liefern, die innerhalb der Gewährleistungsfrist infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit vertragswidrig beeinträchtigt ist. Die Feststellung solcher Mängel hat der Käufer NATEXGROUP unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Ist auch der Ersatzliefergegenstand fehlerhaft, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Jede Gewährleistung entfällt, wenn Installationsbedingungen nicht hergestellt worden sind bzw. während des Einsatzes der Vertragsprodukte nicht aufrechterhalten werden, wenn Betriebsanweisungen nicht befolgt werden oder wenn der Käufer an den Vertragsprodukten Änderungen vornimmt, insbesondere den Vertragsgegenstand selbst repariert oder öffnet und Manipulationen vornimmt, sofern der Käufer eine entsprechend substantielle Behauptung von NATEXGROUP, dass erst dieser Eingriff oder diese Nichteinhaltung den Mangel herbeigeführt haben, nicht widerlegt. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Vertragsprodukte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche aus. Dies gilt allerdings nicht für Schadenersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden absichern sollen.
Zahlung
NATEXGROUP liefert die Vertragsprodukte ausschließlich per Nachnahme bzw. den schriftlich vereinbarten Regelungen.
Haftungsbeschränkungen
Schadenersatzansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden sowie auf Ersatz entgangenen Gewinns, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen NATEXGROUP als auch gegen deren Erfüllung- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für die Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur, soweit Mangelfolgeschäden oder Ersatz entgangenen Gewinns verlangt wird. Jede Haftung von NATEXGROUP ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Firmenrichtlinien von NATEXGROUP erläutern und regeln das Verhältnis zwischen den unabhängigen Fachhändlern und NATEXGROUP. Jeder Fachhändler verpflichtet sich, die nachfolgenden Firmenrichtlinien sorgfältig zu lesen und ohne Einschränkung zu beachten. Fachhändler, NATEXGROUP Mitarbeiter und von NATEXGROUP beauftragte Personen verpflichten sich, alle geltenden Gesetze, Bestimmungen, Vorschriften und Richtlinien einzuhalten. NATEXGROUP behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Firmenrichtlinien zu überprüfen und im Falle der Nichtein-haltung geeignete Maßnahmen zu deren Durchsetzung zu ergreifen.
Geschäftsethik
Jeder Fachberater verpflichtet sich, sein Geschäft nach der im folgenden erläuterten Geschäftsethik zu führen. Dieser Kodex soll für hohe Integritätstandards und eine professionelle Vorgehensweise innerhalb des gesamten Unternehmensnetzwerks der unabhängigen NATEXGROUP Fachhändler sorgen. Er dient zudem dem Schutz des persönlichen Ansehens der Fachberater sowie dem Ansehen von NATEXGROUP. Fachhändler sind selbständig Gewerbetreibende. Die Geschäftsverbindung zwischen NATEXGROUP und ihren Fachhändlern begründet kein Arbeitnehmerverhältnis und kein Partnerschaftsverhältnis oder Joint-Venture. Die Fachhändler sind weder berechtigt noch befugt, im Namen von NATEXGROUP verbindliche Zusagen zu geben. Der Fachhändler als "selbständiger Gewerbetreibender" darf mündliche oder schriftliche Aussagen über NATEXGROUP-Produkte und das Vertriebssystem nur auf der Basis der ausdrücklich von NATEXGROUP schriftlich dargelegten Informationen machen, beispielsweise Inhalte und Texte der Fachberater-, Werbe- und Verkaufsförderungsunterlagen. Der Fachberater haftet für alle davon abweichenden Aussagen und leistet NATEXGROUP gegenüber Schadenersatz für alle Ansprüche, die durch unbefugte Darstellung des Fachhändlers entstehen. Das schließt unter anderem Bußgelder, Rechtsanwaltshonorare und Gerichtskosten oder entgangene Geschäfte ein. Es steht jedem Fachhändler frei, seine Arbeitszeit, seine Verkaufsmethodik und seinen Verkaufsbetrieb selbst zu bestimmen.
Verkaufspräsentationen
Jeder Fachhändler verpflichtet sich, NATEXGROUP-Produkte und Programme in allen Gesprächen mit Kunden, anderen Fachhändlern und potentiellen Fachberatern wahrheitsgemäß und ohne Übertreibung darzustellen.
Aussagen über Produkte
Fachhändler dürfen keine Aussagen über NATEXGROUP-Produkte machen, die von den jeweiligen Angaben seitens NATEXGROUP oder von dem Inhalt von gültigen Produktbeschreibungen oder Verpackungstexten abweichen.
Steuern
Die Erträge aus dem Verkauf und anderen Leistungen des Gewerbetreibenden unterliegen ab bestimmten Grenzen der Einkommenssteuer und der Gewerbesteuer. Der Fachhändler ist persönlich für die ordnungsgemäße Meldung aller Umsätze an die zuständige Finanzbehörde zuständig, die wiederum die Steuerzahlungen festsetzt.
Werbung
Grundregel: Wirbt ein Fachhändler für den Absatz der NATEXGROUP-Produkte so wird er sich bei seiner Argumentation strikt an die von NATEXGROUP herausgegebenen Richtlinien halten. Im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit wird er ausschließlich die von NATEXGROUP herausgegebenen oder schriftlich genehmigten Unterlagen und anderen Werbe- und Schulungsmaterialien (Video- und Audiobänder etc.) einsetzen.
Äußerungen über NATEXGROUP und deren Produkte
Der Fachhändler wird sich gegenüber den Medien und Ihren Vertretern, sowie in Medien durch Anzeigen, Veröffentlichungen etc. über NATEXGROUP und deren Produkte nur mit schriftlicher Genehmigung von NATEXGROUP äußern.
Produktaussagen
Der Fachhändler wird den NATEXGROUP-Erzeugnissen keine Eigenschaften und Wirkungen zuschreiben, die sich in der von NATEXGROUP herausgegebenen Literatur nicht finden.
Reputation
Der Fachhändler wird im Rahmen seiner Werbeargumentation bei der Ausübung seiner Vertragstätigkeiten sowie generell bei seinem Auftreten in der Öffentlichkeit alles unterlassen, was seinem eigenen Ansehen als Fachhändler, dem Ansehen von NATEXGROUP und der mit NATEXGROUP verbundenen Unternehmen, sowie dem Ansehen der Vertriebsorganisation von NATEXGROUP und ihrer Angehörigen schadet. Firmenbezeichnung etc.: Der Fachhändler wird die Firmenbezeichnung "NATEXGROUP " oder die Firmenbezeichnung eines mit NATEXGROUP verbundenen Unternehmens, ausgeschrieben oder in Abkürzung, sowie die NATEXGROUP Warenzeichen in seiner eigenen schriftlichen Geschäftswerbung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von NATEXGROUP verwenden, wobei eine solche Zustimmung nur für eine Verwendung auf Geschäftspapieren wie Briefbögen, Auftrags- und Quittungsblöcken, Geschäftskarten etc. und nur unter Beifügung des eigenen Namens sowie der Bezeichnung "Selbständiger Fachhändler" in Betracht kommt.
Veröffentlichungen
Der Fachhändler wird nur von NATEXGROUP herausgegebenes oder schriftlich genehmigtes Material zur Werbung bzw. zur Information über NATEXGROUP, das NATEXGROUP-Sortiment einsetzen. Dies gilt unabhängig von Form, Art und Medium (Druck- und elektronische Medien) und auch für Materialien, die weder NATEXGROUP noch die NATEXGROUP-Produkte erwähnen.
Unterlagen und Verkaufshilfen
Alle Materialien, und zwar Druckwerke, Bild- oder Tonaufzeichnungen, sind urheberrechtlich geschützt, und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch NATEXGROUP weder ganz noch auszugsweise von Fachhändlern oder anderen reproduziert werden. Fernseh- und Rundfunkausstrahlungen sind verboten. Es ist Fachhändlern ausdrücklich untersagt, Druckwerke, Ton- oder Bildaufzeichnungen über Inhalt, Merkmale oder Eigenschaften von NATEXGROUP oder Produkten von NATEXGROUP zu erstellen, zu verwenden oder zu verteilen.
Internet
NATEXGROUP hat eine eigene Homepage. Der Fachhändler selbst darf keine eigene Homepage mit dem Namen NATEXGROUP und deren Produkte führen und in Suchmaschinen eingeben.
Tele-Shopping usw.
Shopping über Druckmedien, Rundfunk, Fernsehen, Versandhäuser, ist für NATEXGROUP-Produkte untersagt. Der Verkauf erfolgt ausschließlich über den persönlichen Kontakt mit dem Fachhändler. Anzeigen dürfen in keiner Weise irreführend ausgelegt sein oder Einkommensangaben enthalten oder implizit oder explizit den Eindruck vermitteln, dass der Inserent Angestellter von NATEXGROUP ist oder im Auftrag von NATEXGROUP handelt.
Tagungen und Messen
Vor dem Ausstellen auf einer Tagung oder Messen, müssen NATEXGROUP-Fachhändler eine schriftliche Genehmigung einholen.
Geheimhaltung
NATEXGROUP informiert seine Fachhändler regelmäßig mit Informationen und Berichten. Diese streng vertraulichen Informationen sind ausdrücklich Eigentum von NATEXGROUP. Sie werden dem Fachberater treuhänderisch überlassen. Der Fachhändler verpflichtet sich, derartige Informationen weder direkt noch indirekt an Dritte weiterzugeben. Der Fachhändler und NATEXGROUP sind sich darin einig, dass NATEXGROUP die vertraulichen Informationen dem Fachberater nicht zukommen lassen würde, wenn diese Geheimhaltungsvereinbarung nicht bestünde.